Der Förderverein für die Grundschule Moldenstraße wurde am 12. März 2024 gegründet. Er ist gemeinnützig und hat seinen Sitz in Magdeburg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Ziele und Aufgaben
- Wir fördern Erziehung, Bildung und Jugendhilfe.
- Wir unterstützen die Schule ideell und materiell.
- Wir beschaffen Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial, inklusive Digitales.
- Wir stiften Auszeichnungen und Preise.
- Wir helfen bei Schulzeitungen, Ausstellungen und Öffentlichkeitsarbeit.
- Wir unterstützen Fahrten, AGs, Projektgruppen und Schülerfirmen.
- Wir richten Lernräume wie Bibliothek oder Schulausstellung ein und betreiben sie.
- Wir gestalten Außengelände und Schulgarten mit.
- Wir fördern Austauschprogramme sowie Projekte in Notlagen.
- Alle Mittel dienen ausschließlich den satzungsgemäßen Zwecken.
- Es gibt keine Begünstigungen; Vorstandsarbeit ist ehrenamtlich.
- Eine Aufwandspauschale bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale kann per Beschluss gezahlt werden.
Mitgliedschaft
- Mitglied werden können Personen, Organisationen und Vereinigungen, die unsere Ziele teilen.
- Der Vorstand entscheidet über Aufnahmen.
- Austritt jederzeit zum Jahresende; Ausschluss bei wichtigem Grund möglich.
- Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrags beschließt die Mitgliederversammlung.
Organe
- Vorstand
- Mitgliederversammlung
- Erweiterter Vorstand/Beisitzer (beratend)
- Kassenprüfer
Mitgliederversammlung (Auszug)
- Findet mindestens einmal jährlich statt.
- Wird mit zwei Wochen Frist schriftlich oder per E-Mail einberufen.
- Ist ordnungsgemäß einberufen stets beschlussfähig.
- Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit.
Vorstand (Auszug)
- Vorstand im Sinne von § 26 BGB: eine Person, einzelvertretungsberechtigt.
- Amtszeit vier Jahre; bleibt bis Neuwahl im Amt.
- Beisitzer werden vom Vorstand bestellt (Bestätigung durch Mitgliederversammlung).
Kassenprüfung
- Mindestens zwei Kassenprüfer prüfen jährlich Finanzen und Berichtswesen.
Satzungsänderung und Auflösung
- Satzungsänderungen: Zwei-Drittel-Mehrheit;
- Auflagen von Finanzamt/Registergericht kann der Vorstand umsetzen (Mitteilung an die nächste Mitgliederversammlung).
Auflösung
- Drei-Viertel-Mehrheit einer eigens dafür einberufenen Versammlung.
Vermögensbindung:
- Bei Auflösung fällt das Vermögen an eine gemeinnützige Einrichtung für Bildung und Jugendhilfe.